EWG Verordnung 3821/85
Aus Digitaler-Tachograph.org
Durch die EWG Verordnung 3821/85 ist die Verwendung von digitalen Tachographen in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen Pflicht geworden.
Das wichtigste über die EWG-Verordnung 3821/85 Anhang 1B
Inhaltsverzeichnis |
Weblinks zur EWG Verordnung 3821/85
Originalfassung
Die Originalfassung vom 20. Dezember 1985.
- Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Siebte Anpassung
In der siebten Anpassung wurde Anhang 1B mit der Spezifikation des Digitalen Tachographen ergänzt.
- Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt
- Berichtigung 1 der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002
- Berichtigung 2 der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002
- Berichtigung 3 der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002
Achte Anpassung
Die achte Anpassung enthält im Wesentlichen kleinere Korrekturen.
- Verordnung (EG) Nr. 432/2004 der Kommission vom 5. März 2004 zur achten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt
Konsolidierte Fassungen
Die konsolidierten Fassungen sind Zusammenfassungen mit alle Änderungen und Korrekturen zu einem bestimmten Datum. Sie finden diese weiter unten im Dokument.
Weiterführende Weblinks
- Informationen zum Digitalen Kontrollgerät beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Fahrpersonalgesetz, Pflichten für die Fahrer und Unternehmer
- Gesetze & Merkblätter des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) bzgl. des Güterkraftverkehrs
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates
